Position

für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Viele Organisationen setzen sich in diesen Tagen auf verschiedenen Wegen für eine Reform des Sexualstrafrechts in der EU ein, u.a. mit einem Offenen Brief an den Justizminister.

Die Union deutscher Zonta Clubs hat sich am 28.01.2024 an Leni Breymaier, MdB, Obfrau des Familienausschusses, gewandt.

„...Im März 2022 entschied sich die EU-Kommission mit der ‚Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen', ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das verbindliche Standards für den Umgang mit geschlechtsbasierter Gewalt festlegt. Im Entwurf enthalten ist der Vorschlag, Vergewaltigung für alle EU-Staaten verbindlich im Sinne eines ‚Nur ein Ja heißt Ja' für die Beteiligten zu definieren.

In vielen EU-Staaten ist dieses Prinzip schon gesetzlich verankert. Doch innerhalb der EU gibt es verschiedene Positionen. In 14 Staaten ist der Straftatbestand der Vergewaltigung nur erfüllt, wenn Sexualverkehr mit Gewalt erzwungen wird. In der Bundesrepublik Deutschland gilt das ‚Nein heißt Nein'-Prinzip.

Ende 2023 entwickelte sich in der Diskussion eine neue Kontroverse: Das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sehen juristische Hürden für die Umsetzung des geplanten Gesetzes auf EU-Ebene. Trotz einer differenzierten Darstellung des Deutschen Juristinnenbundes halten beide Ministerien bisher an ihrer Entscheidung fest.

In der Union deutscher Zonta Clubs sowie in vielen anderen Organisationen der Zivilgesellschaft besteht inzwischen die Sorge, dass - bedingt durch die Verweigerung der Zustimmung zur EU-Definition von Vergewaltigung durch die Bundesrepublik Deutschland - der Artikel zur Vergewaltigung ganz aus der Richtlinie gestrichen wird und die Verhandlungen auf EU-Ebene zum Schaden der Betroffenen damit blockiert werden.
Aus diesem Grund finden wir es wichtig, dass der ‚Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend' dieses zentrale Thema diskutiert. ..."